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Besuche von Ausstellungen und Veranstaltungen des Kunstverein Langenhagen fallen seit dem 25. August 2021 unter die 3G-Regelung des Landes Niedersachen. D.h. Besucher*innen müssen einen Impfnachweis, einen Genesungsnachweis oder einen nicht länger als 24h alten Nachweis eines offiziellen Corona-Tests (kein Selbsttest) mitbringen oder sich vor Ort selber testen. In den Räumlichkeiten besteht Maskenpflicht.